
Haftpflichtgutachten
Vollständige Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Lars Meinhardt. Vor-Ort-Termin in 24 h. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ihr Gutachter
Lars Meinhardt

Ihr gutes Recht
Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und genau das sollten Sie nutzen.
0 € für Sie
Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht.
Neutrale Beweise
Gerichtsfeste Dokumentation für Anwalt & Versicherung.
Volle Ansprüche
Inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall.
Leistungen

Vollständige Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.

Detaillierte Schadenanalyse mit Foto- und Maßdokumentation. Auch verdeckte Schäden werden erkannt und beziffert.

Neutrale Dokumentation für Versicherung, Anwalt oder Gericht. Gerichtsfest, transparent und nachvollziehbar.
Der Unterschied
Ohne eigenen Gutachter
Mit Sachverständigem Meinhardt
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht auf einen, den die Versicherung des Unfallgegners schickt.
Versicherer-Gutachten sind in meiner Erfahrung im Schnitt deutlich niedriger angesetzt: Stundensätze gekürzt, Wertminderung „vergessen", Nutzungsausfall klein gerechnet. Genau hier setze ich an.
Ich dokumentiere jeden Schaden in voller Tiefe, setze Ihre Ansprüche durch und rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie kostenlos.
Mein Versprechen: Bei Haftpflichtschäden zahlt die gegnerische Versicherung – Sie tragen 0 €.
Typische Positionen, die gekürzt werden
Merkantile Wertminderung
Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur – oft vierstellig.
Nutzungsausfall / Mietwagen
Pauschalen pro Tag je nach Fahrzeugklasse – Ihr gutes Recht.
Verbringungs- & Beilackierungskosten
Werden bei Versicherer-Gutachten häufig komplett gestrichen.
Unkostenpauschale & Gutachterkosten
Anwalts- und Sachverständigenkosten trägt der Unfallgegner.
Im Durchschnitt setze ich deutlich mehr durch
als ein Versicherer-Kurzgutachten für Sie vorsieht.
In 4 Schritten
Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten in der Hand Ihrer Versicherung – meist innerhalb weniger Tage. Ohne Papierkram für Sie.

Schildern Sie kurz den Unfall. Ich nehme alle wichtigen Daten auf und vereinbare einen Vor-Ort-Termin – meist binnen 24 Stunden.
Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Vollständige Foto- und Schadendokumentation – Sie müssen nichts vorbereiten.
Ich erstelle Ihr Gutachten zügig und nach den geltenden Richtlinien. Sie und Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar.
Mit dem Gutachten setzen Sie oder Ihr Anwalt Ihre vollen Ansprüche durch – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
Aus der Praxis
Jeder Schaden ist anders. Genau deshalb dokumentiere ich vor Ort exakt – mit Maßstab, Detailaufnahmen und kompletter Beweissicherung.





Über mich
Mein Name ist Lars Meinhardt. Als Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig stehe ich ausschließlich auf Ihrer Seite – nicht auf der Seite der Versicherung. Jeder Auftrag ist Chefsache: Sie haben einen festen Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens.
Echte Ergebnisse
Anonymisierte Fallbeispiele aus meiner täglichen Arbeit. Jeder Fall ist individuell, aber eines haben alle gemeinsam: Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein.
Die gegnerische Versicherung kürzte die Reparaturkosten erheblich. Durch mein detailliertes Gutachten und eine fundierte Stellungnahme konnte der Restbetrag vollständig eingeholt werden.
Die Versicherung setzte den Wiederbeschaffungswert deutlich zu niedrig an. Mein Gutachten ermittelte den korrekten Marktwert durch fundierte Marktrecherche.
Die Kaskoversicherung kürzte die Reparaturkosten massiv. Ich eröffnete das Sachverständigenverfahren (SVV) und erzielte die volle Auszahlung – ohne Klage.
* Anonymisierte Beispielfälle. Jeder Fall wird individuell bewertet. Bei Haftpflichtfällen: 0 € für den Geschädigten.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Sachverständigenkosten. Für Sie als Geschädigter entstehen keinerlei Kosten.
In den meisten Fällen kann ich noch am selben oder folgenden Werktag einen Termin in Braunschweig oder Umgebung anbieten.
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Empfehlenswert – auch die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch nenne ich Ihnen erfahrene Fachanwälte aus der Region.
Unverschuldeter Unfall?
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.