Ablauf

Vom Anruf zum Gutachten – in 4 klaren Schritten.

Sie kümmern sich um Ihren Alltag. Ich kümmere mich um die Beweissicherung, die Kalkulation und die saubere Dokumentation Ihres Schadens.

  1. SCHRITT 01

    Anruf oder Nachricht

    Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Ich nehme die wichtigsten Daten zum Unfall auf: Was ist passiert, wo steht das Fahrzeug, sind Sie noch fahrtüchtig? Schon in diesem ersten Gespräch kläre ich, ob ein Haftpflichtgutachten oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.

    Erreichbar mo–sa von 8 – 20 Uhr. Im Notfall auch außerhalb.

  2. SCHRITT 02

    Begutachtung vor Ort

    Ich komme zu Ihnen nach Hause, ins Büro, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort – im gesamten Großraum Braunschweig. Das Fahrzeug wird vollständig fotografiert, vermessen und der Schaden im Detail dokumentiert. Sie müssen nichts vorbereiten.

    Dauer vor Ort: ca. 30 – 60 Minuten.

  3. SCHRITT 03

    Erstellung des Gutachtens

    Im Büro erstelle ich Ihr Gutachten nach den geltenden Richtlinien und mit aktuellen Kalkulationssystemen (z. B. DAT / Audatex). Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert werden klar nachvollziehbar ausgewiesen.

    Bearbeitungszeit in der Regel 2 – 4 Werktage.

  4. SCHRITT 04

    Übergabe & Regulierung

    Sie und – falls eingeschaltet – Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar des Gutachtens. Mit dem Dokument setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Auf Wunsch versende ich das Gutachten direkt an den Anwalt.

    Versand digital (PDF) und/oder per Post.

Was Sie für den Termin bereithalten sollten

Nichts davon ist Pflicht – aber es beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Daten der gegnerischen Versicherung & Schadennummer
Polizeibericht / Aktenzeichen (falls vorhanden)
Eigene Fotos vom Unfallort
Name & Kontakt des gegnerischen Fahrers
Reparaturrechnungen früherer Schäden

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.