Öffentlich bestellt und vereidigt
Bestellung durch IHK oder Handwerkskammer nach umfangreicher Prüfung. Besondere Bedeutung im gerichtlichen Auftrag, da besondere Sachkunde und Neutralität öffentlich-rechtlich bestätigt sind.
Freier (zertifizierter) Sachverständiger
Qualifikation häufig durch Zertifizierung (z. B. DEKRA, TÜV, BVSK). Für die außergerichtliche Schadenregulierung im Haftpflichtfall vollkommen ausreichend – Gerichte erkennen seriöse zertifizierte Gutachten regelmäßig an.
