Gutachten & Verfahren

Sachverständiger: öffentlich bestellt vs. frei

Unterschied zwischen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und freien zertifizierten Sachverständigen.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Bestellung durch IHK oder Handwerkskammer nach umfangreicher Prüfung. Besondere Bedeutung im gerichtlichen Auftrag, da besondere Sachkunde und Neutralität öffentlich-rechtlich bestätigt sind.

Freier (zertifizierter) Sachverständiger

Qualifikation häufig durch Zertifizierung (z. B. DEKRA, TÜV, BVSK). Für die außergerichtliche Schadenregulierung im Haftpflichtfall vollkommen ausreichend – Gerichte erkennen seriöse zertifizierte Gutachten regelmäßig an.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.