Gutachten & Verfahren

Haftpflichtgutachten

Vollständiges Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall – Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichtgutachten ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten dokumentiert und bewertet.

Es bildet die Grundlage, mit der die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und alle weiteren Schadenpositionen reguliert. Im Streitfall ist es zugleich Beweismittel vor Gericht.

Inhalt eines vollständigen Gutachtens

Fahrzeug- und Halterdaten, Vorschäden, Laufleistung, Ausstattung, technischer Zustand vor dem Unfall.

Detaillierte Schadenbeschreibung mit kalkulierten Reparaturkosten auf Basis aktueller Audatex- oder DAT-Daten.

Wiederbeschaffungswert, Restwert und – wenn einschlägig – die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens.

Merkantile Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer, Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigung.

Umfangreiche Lichtbilddokumentation aller Schäden inklusive Detail-, Übersichts- und Identifikationsaufnahmen.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu den erforderlichen Wiederherstellungskosten nach § 249 BGB. Sie werden vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Der Geschädigte zahlt nichts – auch nicht in Vorleistung, wenn das Honorar per Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung abgerechnet wird.

Abgrenzung

Ein Haftpflichtgutachten ist kein Kostenvoranschlag und auch kein Kurzgutachten. Erst die vollständige Beweissicherung sichert sämtliche Ansprüche – insbesondere Wertminderung, Nutzungsausfall und ggf. fiktive Abrechnung.

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Faustregel: Ab rund 750 € Schaden ist ein vollwertiges Gutachten angemessen. Darunter genügt häufig ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Im Zweifel lieber Rücksprache halten – die Versicherung darf den Sachverständigen nicht aufdrängen.

Darf ich meinen Sachverständigen frei wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Die Versicherung kann keinen Gutachter vorschreiben.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.