Wie wird abgerechnet?
Üblich ist eine Abrechnung nach Schadenhöhe (Grundhonorar) zuzüglich Nebenkosten wie Fahrt, Foto, Schreibarbeiten und Porto. Maßstab ist die jährlich aktualisierte BVSK-Honorarbefragung.
Im gerichtlichen Auftrag gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen.
Erstattung
Die Kosten sind erstattungsfähig, soweit sie sich im Rahmen der BVSK-Tabelle bewegen. Pauschale Kürzungen durch die Versicherung sind regelmäßig unbegründet.
