Kosten & Honorar

Gutachterhonorar (BVSK / JVEG)

Honorar des Kfz-Sachverständigen – orientiert an der BVSK-Honorarbefragung oder dem JVEG.

Wie wird abgerechnet?

Üblich ist eine Abrechnung nach Schadenhöhe (Grundhonorar) zuzüglich Nebenkosten wie Fahrt, Foto, Schreibarbeiten und Porto. Maßstab ist die jährlich aktualisierte BVSK-Honorarbefragung.

Im gerichtlichen Auftrag gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen.

Erstattung

Die Kosten sind erstattungsfähig, soweit sie sich im Rahmen der BVSK-Tabelle bewegen. Pauschale Kürzungen durch die Versicherung sind regelmäßig unbegründet.

Unverschuldeter Unfall?

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.