Abrechnung

Abtretungserklärung

Schriftliche Übertragung der Schadensersatzansprüche auf den Sachverständigen oder die Werkstatt zur direkten Abrechnung mit der Versicherung.

Funktion

Per Abtretungserklärung tritt der Geschädigte die Forderung auf Erstattung der Sachverständigenkosten (oder Reparaturkosten) an den Gutachter bzw. die Werkstatt ab. Diese rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Vorteil

Der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen und ist administrativ entlastet.

Grenzen

Wird die Forderung nicht reguliert, kann sie auf den Geschädigten zurückfallen – seriöse Sachverständige übernehmen jedoch die Durchsetzung gegen die Versicherung selbst.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.