Funktion
Per Abtretungserklärung tritt der Geschädigte die Forderung auf Erstattung der Sachverständigenkosten (oder Reparaturkosten) an den Gutachter bzw. die Werkstatt ab. Diese rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Vorteil
Der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen und ist administrativ entlastet.
Grenzen
Wird die Forderung nicht reguliert, kann sie auf den Geschädigten zurückfallen – seriöse Sachverständige übernehmen jedoch die Durchsetzung gegen die Versicherung selbst.
