Definition
Ein Kostenvoranschlag ist eine Werkstattkalkulation der erwarteten Reparaturkosten. Er enthält weder eine Wertermittlung noch eine Wertminderung, keine Nutzungsausfalldauer und keine rechtssichere Beweisdokumentation.
Wann ausreichend?
Bei eindeutigen Bagatellschäden ohne strukturelle Beschädigung und ohne Anspruch auf Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagen.
