Kosten & Honorar

Abschlepp- & Standkosten

Kosten für Bergung, Abschleppen und Standzeit – bei unverschuldetem Unfall vollständig erstattungsfähig.

Was ist erstattungsfähig?

Bergung von der Unfallstelle, Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder zum sicheren Verwahrort, Standgeld bis zur Begutachtung oder Verwertung – alles zu marktüblichen Sätzen.

Hinweis

Standgeld nur so lange, wie es zur ordnungsgemäßen Schadenfeststellung erforderlich ist. Nach Gutachten und Entscheidung über Reparatur oder Verkauf ist das Fahrzeug zügig zu verbringen, sonst greift die Schadensminderungspflicht.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.