Was ist erstattungsfähig?
Bergung von der Unfallstelle, Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder zum sicheren Verwahrort, Standgeld bis zur Begutachtung oder Verwertung – alles zu marktüblichen Sätzen.
Hinweis
Standgeld nur so lange, wie es zur ordnungsgemäßen Schadenfeststellung erforderlich ist. Nach Gutachten und Entscheidung über Reparatur oder Verkauf ist das Fahrzeug zügig zu verbringen, sonst greift die Schadensminderungspflicht.
