Eigentumsverhältnisse
Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter und Schadenersatzberechtigter (bezüglich Reparaturkosten) typischerweise der Leasingnehmer. Ansprüche auf Wertminderung stehen häufig dem Leasinggeber zu – im Vertrag genau prüfen.
Reparaturpflicht
Leasingverträge schreiben in der Regel eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt vor. Fiktive Abrechnung scheidet meist aus.
Praxis
Vor Auftrag des Gutachtens den Leasinggeber informieren und ggf. eine schriftliche Reparaturfreigabe einholen.
