Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird im Gutachten ausgewiesen und ist insbesondere bei Totalschaden relevant.
Ermittlung
Der Sachverständige holt regelmäßig mindestens drei verbindliche Angebote von seriösen Aufkäufern auf dem regionalen Markt ein und weist diese im Gutachten aus.
Sondernetzwerke und überregionale Restwertbörsen muss der Geschädigte nicht akzeptieren. Maßgeblich ist der zugängliche Markt am Wohnort.
Vorsicht: Restwertangebote der Versicherung
Reicht die gegnerische Versicherung höhere Restwertangebote nach, sind diese nur bindend, wenn sie dem Geschädigten vor dem Verkauf des Fahrzeugs vorgelegen haben. Vorher verkaufen ist erlaubt – das schützt vor Manipulation.
