Wertermittlung

Restwert

Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird im Gutachten ausgewiesen und ist insbesondere bei Totalschaden relevant.

Ermittlung

Der Sachverständige holt regelmäßig mindestens drei verbindliche Angebote von seriösen Aufkäufern auf dem regionalen Markt ein und weist diese im Gutachten aus.

Sondernetzwerke und überregionale Restwertbörsen muss der Geschädigte nicht akzeptieren. Maßgeblich ist der zugängliche Markt am Wohnort.

Vorsicht: Restwertangebote der Versicherung

Reicht die gegnerische Versicherung höhere Restwertangebote nach, sind diese nur bindend, wenn sie dem Geschädigten vor dem Verkauf des Fahrzeugs vorgelegen haben. Vorher verkaufen ist erlaubt – das schützt vor Manipulation.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.