Wertermittlung

Wiederbeschaffungswert

Der Preis, den ein Privatkäufer für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zahlen müsste.

Definition

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den ein verständiger Käufer für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen, allgemein zugänglichen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden muss.

Maßgeblich ist der Privatmarkt inklusive der üblichen Differenzbesteuerung – nicht der Händlerverkaufspreis und nicht der Einkaufspreis eines Händlers.

Wie wird er ermittelt?

Der Sachverständige berücksichtigt Marktpreislisten (z. B. Schwacke, DAT), aktuelle Online-Angebote, Laufleistung, Ausstattung, Sonderausstattungen, Vorschäden, Pflegezustand und regionale Marktlage.

Bei seltenen oder besonderen Fahrzeugen erfolgt eine konkrete Marktrecherche vergleichbarer Angebote zum Bewertungsstichtag.

Bedeutung für die Regulierung

Der WBW ist die Obergrenze, bis zu der reparaturwürdig kalkuliert werden kann (siehe 130-Prozent-Regel und Totalschaden).

Übersteigen Reparaturkosten plus Wertminderung den WBW deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor – dann erfolgt die Abrechnung auf WBW abzüglich Restwert.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.