Wertermittlung

Merkantiler Minderwert

Wertverlust, der einem unfallreparierten Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur am Markt verbleibt.

Hintergrund

Selbst nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert – Käufer zahlen für ein reparaturhistorisches Fahrzeug schlicht weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.

Voraussetzungen

Üblicherweise anerkannt bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre Alter und einer Laufleistung bis 100.000 km – je nach Schadenbild und Fahrzeugklasse auch darüber hinaus.

Bagatellschäden und reine Lackschäden begründen in der Regel keinen merkantilen Minderwert.

Berechnung

Der Sachverständige ermittelt den Minderwert anhand anerkannter Methoden (z. B. BVSK-Modell, Halbgewachs, Ruhkopf/Sahm) unter Berücksichtigung von Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.