Hintergrund
Selbst nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert – Käufer zahlen für ein reparaturhistorisches Fahrzeug schlicht weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.
Voraussetzungen
Üblicherweise anerkannt bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre Alter und einer Laufleistung bis 100.000 km – je nach Schadenbild und Fahrzeugklasse auch darüber hinaus.
Bagatellschäden und reine Lackschäden begründen in der Regel keinen merkantilen Minderwert.
Berechnung
Der Sachverständige ermittelt den Minderwert anhand anerkannter Methoden (z. B. BVSK-Modell, Halbgewachs, Ruhkopf/Sahm) unter Berücksichtigung von Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.
