Anspruch
Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen, wenn er das Fahrzeug regelmäßig nutzt. Alternativ: Nutzungsausfallentschädigung – beides zusammen ist nicht möglich.
Klassenfrage
Üblich ist die Anmietung eine Klasse unter dem verunfallten Fahrzeug, um pauschale Eigenersparnis (ca. 5–10 %) zu vermeiden. Sondertarife (Unfallersatztarife) sind nur erstattungsfähig, soweit sie marktüblich sind.
Dauer
Während der Reparaturdauer laut Gutachten, bei Totalschaden während der Wiederbeschaffungsdauer (üblich 12–14 Tage).
