Was zählt?
Der Sachverständige kalkuliert mit den ortsüblichen Sätzen markengebundener Fachwerkstätten – getrennt nach Mechanik, Karosserie, Lackvorbereitung und Lack.
Versuche der Kürzung
Versicherer rechnen häufig mit Durchschnittssätzen freier Werkstätten herunter. Bei Fahrzeugen innerhalb der ersten 3 Jahre (BGH: 'VW-Urteil') oder bei lückenlosem Scheckheft sind höhere Markensätze regelmäßig zu erstatten.
