Was sind UPE-Aufschläge?
Markenwerkstätten erheben in der Regel Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für Ersatzteile – als Vergütung für Beschaffung, Lagerhaltung und Garantie.
Erstattung
Wer markengebunden reparieren lässt, hat Anspruch auf vollständige Erstattung. Auch bei fiktiver Abrechnung sind UPE-Aufschläge in der Regel erstattungsfähig, soweit sie regional üblich sind und das Fahrzeug noch nicht zu alt ist.
