Bedeutung
Viele Karosseriewerkstätten verfügen nicht über eine eigene Lackiererei. Die Fahrt zur Lackiererei und zurück verursacht Verbringungskosten, die in den Reparaturkosten eingerechnet werden.
Erstattung
Erstattungsfähig, sofern marktüblich und nachgewiesen. Bei fiktiver Abrechnung gilt: Wenn vor Ort ortsübliche Werkstätten Verbringungskosten erheben, sind diese ebenfalls zu erstatten.
