Wie funktioniert das?
Der Geschädigte lässt das Fahrzeug nicht (oder nur teilweise) reparieren und lässt sich stattdessen die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen.
Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (Reparatur oder Ersatzbeschaffung mit Rechnung).
Was wird gekürzt?
Versicherer kürzen häufig UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder Stundenverrechnungssätze. Hier lohnt sich juristische Prüfung – viele Kürzungen sind unzulässig, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in einer markengebundenen Werkstatt reparieren lassen würde.
Grenzen
Im 130-Prozent-Bereich nicht zulässig.
Bei Totalschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands (WBW minus Restwert).
